Es kursiert seit einigen Wochen die Aussage aus der Verwaltung, dass eine massive Grundsteuererhöhung notwendig wäre, um de Abschaffung der Anliegerbeiträge gegen zu finanzieren (so zuletzt in der Braunschweiger Zeitung v. 15.06.2019). Da für andere Gemeinden eine Grundsteuererhöhung nicht notwendig ist bzw. man dort mit rd. 5% Erhöhung auskommt war es Zeit, mal nachzurechnen
Welche Grundsätze sollen bei der Ausweisung von Bauflächen gelten? Nur die zulässige Eigenentwicklung (3,5 WE pro 1000 Einwohner und Jahr) oder gibt es noch andere Aspekte? Dazu wurden im Rahmen einer Überlegung einiges zusammengetragen. s. Artikel Gemeindeentwicklung
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