Update 15.02.21: Ratsbeschluss vom 04.02.2021 zur Abrechnung der KiTa-Notbetreuung ist aufzuheben!
Die stundenweise Abrechnung ist - entgegen des nun vorliegenden Beschlusses - absolut sachgerecht, da die Eltern dazu angehalten sind ihre Kinder nur im Ausnahmefall und zeitlich so gering wie möglich in die KiTas zu schicken. Daran halten sich die Eltern und vor diesem Hintergrund ist es nicht vermittelbar, wenn die Gemeinde Vechelde Familien, die die Notbetreuung in der Krippe für wenige Stunden (z.B. 3h pro Tag) in Anspruch nehmen bzw. müssen mit den Gebühren für 8h und nicht für 3h belastet, da sie regulär - außerhalb des Corona-Lockdowns - einen Ganztagsbetreuungsplatz zugewiesen bekommen haben. Insbesondere geschieht dies nun ohne jegliche Vorankündigung, rückwirkend und abweichend von der bisherigen Berechnung der Notbetreuungsgebühren während des vergangenen Corona-Lockdowns im Jahr 2020 (stundenweise). Die Gemeinde Vechelde möchte die Familien finanziell entlasten. Belastet aber die Familien, die die Notbetreuung in der Krippe in Anspruch nehmen, mit den vollen Gebühren, unabhängig von der letztendlich inanspruchgenommen Betreuungszeit. Hier passt etwas nicht zusammen. (Tobias Grünert) | |
![]() | (09.02.2021) Am 08.02.2021 ist von der Gemeinde Vechelde der Ratsbeschluss vom 04.02.2021 "Entgelte Kita-Notbetreuung während der coronabedingten Betriebsuntersagung" (XVII/464 vom 21.01.2021) veröffentlicht worden (abrufbar über: www.vechelde.de/amtliche-bekanntmachungen). |